Version: 09.01.2019

Information zu unserem System für Hinweisgebende (Hinweisgeberschutzgesetz)

Wir nehmen den Schutz unserer Beschäftigten, BewohnerInnen, Mitarbeitenden, Kunden und aller Beteiligten sehr ernst. Wir sind bestrebt, eine offene und ehrliche Kommunikation zu fördern, um sicherzustellen, dass die Qualität der Pflege, Betreuung und Versorgung sowie die Sicherheit unserer Beschäftigten und BewohnerInnen stets gewährleistet sind. Wir ermutigen alle, die von Fehlverhalten, Betrug, Korruption, Missbrauch oder anderen Verstößen gegen geltende Standards oder Vorschriften Kenntnis haben, dies zu melden – gerne direkt an den Vorstand oder Vorgesetzten.

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), setzt Deutschland eine RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nun auch national um.

Ziel des Gesetzes: Menschen, die auf mögliche Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen hinweisen wollen, sogenannte Whistleblower, sollen das einfacher und ohne Angst vor Repressalien wie beispielsweise Abmahnungen, Versagung einer Beförderung, Disziplinarverfahren oder Mobbing tun können.

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Wir haben deshalb ein System für Hinweisgebende eingerichtet, das eine Möglichkeit bietet, um Verstöße anonym zu melden, ohne dass der Hinweisgeber negative Konsequenzen befürchten muss.

Deshalb hat sich der Verein für Blindenwohlfahrt e.V. dem Anliegen angenommen und die ECOVIS Keller Rechtsanwälte aus Rostock mit der Einrichtung einer internen Meldestelle beauftragt, die auch anonyme Hinweise aufnimmt und unabhängig bearbeitet.

Die Meldung kann auf allen gängigen Kommunikationswegen an die Mittler der Meldestelle und über das eingerichtete Online-Meldetool erfolgen.

Das entsprechende Tool ist online direkt bei ECOVIS ab sofort zu erreichen: 

https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle/

 

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Durch das dort eingerichtete Verfahren wird bereits bei der Übermittlung der Informationen auf Wunsch die Anonymität des Hinweisgebers technisch sichergestellt und die Verschlüsselung der Übermittlung gewährleistet.

Daneben ist natürlich auch die schriftliche, telefonische und elektronische Kommunikation bis hin zu persönlichen Besprechungen kostenfrei für die Beschäftigten des Vereins für Blindenwohlfahrt e.V. möglich.

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB

Interne Meldestelle - Verein für Blindenwohlfahrt e.V.

persönlich/vertraulich

Rechtsanwalt Axel Keller

Senior Associate Karsten Neumann

Am Campus 1 – 11, 18182 Rostock-Bentwisch

Tel.: 0381 – 12 88 49 0

eMail: meldestelle380@ecovis.com

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